Selbstständig machen als DJ
in Österreich

Leitfaden zur Anmeldung deiner DJ-Tätigkeit

(zuletzt aktualisiert: Juni 2023)

Als DJ seine Leidenschaft zum Beruf machen zu können, ist ein spannender Schritt. Damit du deine DJ-Tätigkeit in Österreich offiziell ausführen darfst, gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Schritte du unternehmen musst, um dich als DJ selbständig zu machen und deine musikalische Karriere auf solide rechtliche Grundlagen zu stellen.

Vorweg aber noch folgender Hinweis: Bei einem steuerpflichtigen Einkommen aus allen Arbeits­ver­hältnissen über 12.756 Euro im Kalenderjahr können bis zu 730€ (Gewinn) steuerfrei dazuverdient werden. Bist du also in einem Dienstverhältnis und hast nur wenige Gigs im Jahr, könnte das schon die Antwort auf deine Frage sein und der restliche Blogartikel ist nicht mehr relevant für dich.

Selbstständig machen als DJ

Gewerbe anmelden? Freiberufler? Selbstständiger?

Sobald du Selbstständig, Regelmäßig und in Ertragsabsicht eine Tätigkeit ausübst, wird diese als gewerbsmäßig eingestuft und muss angemeldet werden.
In Österreich gibt es verschiedene Formen von selbstständiger Erwerbstätigkeiten, diese umfassen:

  • Gewerbliche Erwerbstätigkeiten (z.B. Fotograf, Handwerk, Gastgewerbe, etc.)
  • Freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.)
  • Neue Selbstständige (z.B. Künstler, Sachverständiger, Schriftsteller, etc.)

Als DJ fällt man in die Kategorie der Neuen Selbstständigen. Dementsprechend ist auch keine Gewerbeberechtigung und kein Fähigkeitsnachweis notwendig, um als DJ tätig sein zu dürfen. Um deine Karriere als DJ zu starten, musst du lediglich dem Finanzamt melden, dass du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaftest. Dies geht am Einfachsten, indem du dich mit deinem FinanzOnline Konto anmeldest und unter “Weitere Services” einen “Erklärungswechsel” durchführst. Dieses Formular zur “Änderung der Tätigkeit” muss ausgefüllt werden mit allgemeinen Daten und dem entsprechenden Wirtschaftszweig (der am Ehesten zutrifft, in unserem Fall: 93.29 – “Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g”).

Das war's?
Bin ich schon offiziell selbstständig als DJ?

Eigentlich schon. Jedoch gibt es noch einige Dinge, die du beachten solltest.

Als nächsten Schritt, sehen wir uns die Sozialversicherung an. Für Selbstständige ist die SVS (Sozialversicherung für Selbstständige) tätig. Die SVS setzt sich aus Pensions- (18,5% vom Gewinn), Kranken- (6,8% vom Gewinn) und Unfallversicherung (32,91€ pro Quartal) zusammen.

Als neuer Selbstständiger bist du nicht automatisch bei der SVS angemeldet und du musst dich auch nicht anmelden solange du die Versicherungsgrenze von EUR 6.010,92 (Gewinn, für Jahr 2023) nicht überschreitest. Ansonsten musst du dich bei der SVS (https://www.svs.at) anmelden und eine Überschreitungserklärung abgeben. Überschreitest du die Grenze, musst du ungefähr 27% deines Gewinns an Sozialversicherung bezahlen – also merk dir besser diese Grenze!

Steuern.

Für uns DJs sind folgende Steuern relevant: Umsatzsteuer, Einkommensteuer.

Als DJ musst du grundsätzlich Umsatzsteuer (20% des Rechnungsbetrags) auf deine Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Es gibt jedoch eine Regelung, die Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Erwirtschaftest du nicht mehr als 35.000€ (=Umsatz) in einem Kalenderjahr (Stand 2023), so zählst du als Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer abführen. Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig – du kannst also auch freiwillig Umsatzsteuer abführen (was z.B. den Vorteil der Vorsteuerabzugs-berechtigung bringt).

Die Einkommensteuer bezieht sich auf das Einkommen von Privatpersonen. Im Zuge deiner Selbstständigkeit als DJ musst du bis zum 30. 6. (wenn online durchgeführt) des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung abgeben. In dieser Erklärung gibst du deine Umsätze, Ausgaben und sämtliche weitere Daten an, auf welche sich danach die Einkommensteuerbelastung errechnet.

Selbstständig machen - Einkommensteuer

Gewinnermittlung

Umsatz? Gewinn? Wie rechne ich das aus? In Österreich gibt es hierfür 3 Möglichkeiten der Gewinnermittlung: Die Pauschalierung, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die doppelte Buchhaltung.

Die (wahrscheinlich) sinnvollste Variante deinen Gewinn (und damit auch die Beträge, die du für die Steuererklärung benötigst) zu berechnen, ist mithilfe einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kurz gesagt ergibt sich der Gewinn folgendermaßen: Einnahmen – Ausgaben = Gewinn. Natürlich muss auch hier einiges beachtet werden bzw. gibt es auch hier viele hilfreiche Tipps was alles an Einnahmen und Ausgaben gewertet werden kann um das möglichst beste Ergebnis zu erhalten.

Zur Vollständigkeit: Bei der Pauschalierung errechnen sich die Kosten anteilig an den Umsätzen (normalerweise 12%), da als DJ doch meistens mehr als 12% des Umsatzes an Kosten anfallen (Fahrtkosten, Musik, Equipment) ist es vorteilhafter eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen. Die doppelte Buchhaltung umfasst eine Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben in verschiedenen Konten und ist dementsprechend mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden.

Da es zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dementsprechend nochmal sehr viel mehr zu erzählen gibt, gibt es dafür einen eigenen Beitrag. Falls du also deine Tätigkeit gleich anmeldest, empfehle ich dir den Beitrag durchzulesen und von Anfang an eine durchgehende und konsequente Aufzeichnung deiner Einnahmen und Ausgaben durchzuführen, damit die Steuererklärung schlussendlich leicht und schnell abgegeben werden kann und keine Fehler passieren.

(inkl. Vorlage zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

Und jetzt?

Eigentlich weißt du jetzt schon alles was für dich wichtig ist. Und wie du gesehen hast geht es wirklich extrem einfach und ist noch dazu komplett kostenlos. Falls du noch genauer nachlesen willst, sind hier Links die dir hoffentlich weiterhelfen:

Viel Glück und Erfolg für deine Selbstständigkeit als DJ!
Ich freue mich über sonstige Fragen oder Feedback zu diesem Beitrag.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde mit besten Wissen und Gewissen verfasst, hat aber keinerlei Anspruch auf Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit. Ich teile hier mein Wissen und meine Erfahrung und versuche damit dir einen Leitfaden und Unterstützung zu geben, damit auch du als DJ voll durchstarten kannst.

Noch Fragen zur Selbständigkeit als DJ in Österreich?

Oder andere Anliegen, zu denen du gerne mehr erfahren möchtest?
Ich freu mich über deine Rückmeldung!

6 thoughts on “Selbstständig machen als DJ in Österreich”

  1. Michael Freygner

    Hallo,
    ich habe deine Informationen gelesen und noch Fragen. Mir ist nicht klar, wie das mit den Urheberrechten geregelt ist. Darf ich jedes Lied einfach abspielen? Oder muss ich es kaufen bzw. bei der GEMA registrieren? Ist die GEMA nur in Deutschland? Wie ist das in Österreich geregelt? Für mich sind private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstage interessant.
    Danke vorab für die Hilfe und liebe Grüße
    Michael

    1. Hi Michael,
      Danke für deine Frage. Die GEMA ist nur für Deutschland, in Österreich macht dies die AKM. Als DJ kann dir das allerdings relativ egal sein, da die AKM von den Veranstaltern bzw. Betreibern von öffentlichen Bars/Clubs/Veranstaltungen Gebühren verlangt, dass diese Musik spielen dürfen. Was für Musik du spielst, ist komplett dir überlassen, es kann allerdings theoretisch sein, dass die AKM kommt und eine Playlist der gespielten Lieder fordert, in dem Fall gibst du einfach deine History ab (wird normalerweise eh gespeichert was du gespielt hast) und fertig. Ist mir allerdings noch nie passiert (und ich kenne auch keinen, dem das passiert ist). Private Veranstaltungen betrifft die AKM jedoch gar nicht. Urheberrecht trifft meines Wissens nach nicht zu, da die AKM mit den eingeforderten Abgaben ja die Urheber bezahlt. Registrieren musst du auch nichts, das machen die Veranstalter/Betreiber von öffentlichen Bars/Clubs/Veranstaltungen.
      Ich würde dir trotzdem raten die Lieder zu kaufen, da du die Lieder in bestmöglicher Qualität benötigst (Lieder mit schlechter Qualität fallen vor allem bei größeren Tonanlagen auf, da klingen sie einfach nicht sehr gut).

      Hoffe ich konnte deine Fragen beantworten und falls du noch mehr hast, jederzeit gerne! 🙂
      Liebe Grüße und schönes neues Jahr!
      Michael // Zesawa

    1. Hi Emil,
      Was genau meinst du mit YouTube Mitglied? Was für eine Musik du spielst, ist grundsätzlich dir überlassen. Es kann allerdings theoretisch sein, dass die AKM kommt und eine Playlist der gespielten Lieder fordert, in dem Fall gibst du deine History ab.
      LG

  2. Hey, ich hätte da auch noch eine Frage bezüglich Urheberrechte in Österreich. Wenn man auf Twitch/YouTube einen LiveStream machen möchte, bei dem man als DJ Musik abspielt. Muss ich das bei der AKM melden und die Lieder kaufen, damit ich sie abspielen darf? Wenn ja, wo bekomme ich am besten die Musik her? Soundcloud, iTunes Store,… andere Möglichkeiten?

    1. Hi Franz! Bei Plattformen wie YouTube (und ich nehme an Twitch) hat die AKM eigene Verträge und somit müssen Nutzer keine extra Anmeldung machen. Vergleiche https://www.akm.at/musiknutzende/online-nutzung/ FAQ Section
      Ich persönlich kaufe Lieder auf iTunes, allerdings ist das eher Geschmackssache. Kenne auch einige die über Beatport die Lieder kaufen (speziell bei House Songs, weil es da öfter extended Versionen gibt als zb bei iTunes)
      LG Michael // Zesawa

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